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Schwere Misshandlung in Wittenberg Urteil in Sachen versuchter Totschlag fällt später

Warum im Prozess gegen drei Männer vor dem Landgericht Dessau der Terminplan neu geordnet werden muss und wie die Richterin reagiert.

Von Andreas Behling 27.03.2024, 11:00
Das Landgericht in Dessau
Das Landgericht in Dessau (Foto: Thomas Ruttke)

Wittenberg/Dessau/MZ. - Im Prozess gegen drei Männer, die sich aktuell vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und besonders schwerem Raub zu verantworten haben, musste am Dienstagvormittag der Terminplan neu geordnet werden. Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, die Urteile noch vor den Osterfeiertagen zu verkünden, stehen jetzt der 4. und 5. April im Programm.

Mit „großem Ballett“

Die Verschiebung veranlasste eine Zeugin, auf die nicht verzichtet werden kann. Die ordnungsgemäß geladene Frau hatte nicht vorab mitgeteilt, dass sie am Prozesstag zu einem Vorstellungsgespräch in Niedersachsen eingeladen ist. Damit entfiel für die Kammer unter dem Vorsitz von Uda Schmidt auch der Schritt, die Zeugin polizeilich vorführen zu lassen. „Das ist sehr misslich. Denn wir sitzen hier mit dem großen Ballett“, kommentierte die Vorsitzende Richterin. In Teilen der Zuhörerschaft riefen die Informationen ungläubige Reaktionen hervor. „Seit 15 Jahren ist sie zu Hause. Und ausgerechnet heute zum Vorstellungsgespräch“, hieß es. Dem angeklagten Trio wird laut der von Staatsanwältin Julia Legner vertretenen Anklage vorgeworfen, am 4. Juni vorigen Jahres in Wittenberg einen heute 53-jährigen Geschädigten in dessen Wohnung schwer misshandelt zu haben. Darüber hinaus wurde dem Opfer wie berichtet ein Küchenmesser an den Hals gehalten, um so an die PIN für seine EC-Karte zu gelangen.

Was als Motiv genannt wird

Motiv für einen der Angeklagten soll gewesen sein, dass ihn der Geschädigte fortgesetzt beschuldigte, sexuelle Übergriffe begangen zu haben. Für den 45-Jährigen, den Margret Holz verteidigt, könnten nach der bisherigen Beweisaufnahme auch Verurteilungen wegen – tateinheitlich begangener – besonders schwerer räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung in Frage kommen.

Wunde überm Kehlkopf

Diese rechtlichen Hinweise gab das Gericht bekannt, weil der gebürtige Stendaler, der heute in Wittenberg lebt, mit dem Messer, das eine Wunde über dem Kehlkopf des Opfers hervorrief, zum einen ein gefährliches Instrument benutzte. Zum anderen schloss er, bevor er sich für das Abheben zu einem Geldautomaten begab, die Wohnungstür ab. „Hier könnte das Einsperren von Menschen vorliegen“, sagte Schmidt.

Die beiden anderen Angeklagten einigten sich mit Rechtsanwalt Torsten Krolopp, der den Geschädigten vertritt, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichteten sie sich, jeweils 2.000 Euro zu zahlen. In einem Kalenderjahr soll jeder mindestens 200 Euro aufbringen. Schaffen es die Angeklagten, bis 1. Januar 2030 insgesamt je 1.000 Euro zu zahlen, soll auf weitergehende Forderungen verzichtet werden.