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Zivilklagen nach der Corona-Impfung Die Verantwortung eines Anwalts

Einen Impfschaden vor Gericht nachzuweisen, ist nicht leicht – ob darüber jeder Kläger aufgeklärt wurde?

Von Hagen Eichler 07.05.2024, 18:33
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Jeder Eingriff in den Körper kann unerwünschte Nebenwirkungen erzielen. Das gilt auch für Impfungen, die die Gesundheit des Menschen ja eigentlich schützen sollen – und es gilt selbstverständlich auch für die Corona-Impfung.

Die große Mehrheit der Deutschen hat sich während der Pandemie impfen lassen, um das Risiko einer ernsthaften Erkrankung zu minimieren. Einige Menschen wünschen sich heute, sie hätten das nicht getan. Sie leiden an Erschöpfung und Erkrankungen, die ihnen die Lebensfreude rauben, und führen das auf den Impfstoff zurück.

Für Schmerzensgeld braucht es eindeutige Beweise

Es ist das gute Recht eines jeden Betroffenen, eine Zivilklage gegen den jeweiligen Hersteller des Impfstoffs einzureichen. Wer leidet, will eine Kompensation, nicht zuletzt auch eine gerichtliche Anerkennung seiner Lage. Um ein Unternehmen zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zwingen, braucht es aber eindeutige Beweise. Schon eine ganze Reihe von Klagen ist gescheitert, weil die Impfung nicht als Ursache nachzuweisen war.

Wer einen Prozess dennoch wagen will, sollte seinen Anwalt sorgfältig auswählen. In der Branche scheinen sich auch Menschen zu tummeln, die das Leiden anderer und deren Hoffnung auf eine finanzielle Kompensation ausnutzen. Und es gibt Anwälte, die zur Corona-Impfung haltlose Verschwörungstheorien verbreiten – ob aus Überzeugung oder aus Kalkül, bestimmte Klientengruppen zu erreichen.

Der Anwalt bekommt stets sein Honorar - aber was hat sein Mandant?

Ein solcher Rechtsbeistand kann schnell zum Prozessrisiko werden. Denn wer außerhalb des Gerichtssaals unhaltbare Dinge behauptet, könnte das auch im Prozess tun – zum Nachteil des Mandanten.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Die Bilanz der bisherigen Zivilklagen wegen vermeintlicher Impfschäden sollte jedenfalls zu denken geben. Der Anwalt bekommt am Ende ganz sicher sein Honorar. Viele Kläger aber stehen ohne Schmerzensgeld da und müssen auch noch die Prozesskosten tragen.